HWK Bildungszentrum Traunstein: Schweißfachmann Teil 1
Für viele Schweißarbeiten schreiben Normen oder Lieferbedingungen vor, dass der Schweißbetrieb seine Eignung nachweisen muss (zum Beispiel für die Fertigung von Stahlbauten, Treppen und Bühnen mit einer Verkehrslast von >5 KN/m² und Geländer mit Horizontallasten von >0,5 KN/m wird von der Bauaufsicht die Herstellerqualifikation der "Klasse B" (bisher kl. Eignungsnachweis) vorgeschrieben).
Unter anderem muss hierfür eine Schweißaufsicht (Schweißfachmann) dem Betrieb angehören: Der Schweißfachmann - die praxisorientierte Schweißaufsichtsperson.